Sachkundenachweis

Der Sachkundenachweis in Niedersachsen – ganz einfach erklärt

Wenn du in Niedersachsen zum ersten Mal einen Hund hältst, brauchst du einen Sachkundenachweis. Das ist seit dem 1. Juli 2013 gesetzlich vorgeschrieben (§ 3 NHundG).

Der Nachweis besteht aus zwei Teilen:

  • Die theoretische Prüfung legst du vor dem Einzug deines Hundes ab.

  • Die praktische Prüfung machst du im ersten Jahr, nachdem dein Hund bei dir eingezogen ist.

 

Du musst keinen Vorbereitungskurs besuchen – kannst das aber natürlich freiwillig tun, wenn du dich sicherer fühlen möchtest.
Und das Beste: Den Sachkundenachweis musst du nur einmal machen – egal, wie viele Hunde du später noch hast.

Hier bekommst du genauere Infos zum Thema Hundegesetz in Niedersachsen.

Die Sachkunde wird in Kooperation mit Elke Müller abgenommen. Die Sachkunde wird im Landkreis Nienburg/Weser abgenommen.

Häufig gestellt Fragen (FAQ) 👇

Nein, der Sachkundenachweis ist nur für dich als Halterin oder Halter verpflichtend. Du trägst auch die Verantwortung, wenn zum Beispiel andere Familienmitglieder oder Freunde mit deinem Hund Gassi gehen.

Wichtig ist: Du solltest gut einschätzen können, ob die jeweilige Person sicher mit deinem Hund umgehen kann – denn du bist dafür verantwortlich.

Wenn ein Hund von mehreren Personen gemeinsam gehalten wird (z. B. als gleichberechtigte Halter), dann muss jede dieser Personen den Sachkundenachweis machen.

Und falls jemand aus deinem Haushalt später selbst einen Hund halten möchte – etwa deine Kinder oder deine Partnerin – benötigt diese Person ebenfalls einen eigenen Sachkundenachweis, sofern sie nach Juli 2011 erstmalig einen Hund anschafft.

Ja, es gibt einige Personengruppen, die keinen Sachkundenachweis ablegen müssen – vorausgesetzt, sie können bestimmte Erfahrungen oder Qualifikationen nachweisen. Du brauchst den Nachweis nicht, wenn du:

  1. In den letzten zehn Jahren vor der Hundehaltung mindestens zwei Jahre am Stück einen Hund gehalten oder im Auftrag einer Organisation betreut hast.

  2. Tierärztin oder Tierarzt bist – oder eine offizielle Erlaubnis zur Ausübung des tierärztlichen Berufs hast.

  3. Jagdlich geprüfte Hunde führst – also eine Brauchbarkeitsprüfung mit deinem Hund erfolgreich bestanden oder selbst solche Prüfungen abgenommen hast.

  4. Eine gleichwertige Prüfung abgelegt hast, die vom Fachministerium anerkannt ist.

  5. Eine Erlaubnis nach dem Tierschutzgesetz (§ 11 TierSchG) besitzt – zum Beispiel, wenn du in einem Tierheim arbeitest oder Hunde für Schutzzwecke professionell ausbildest.

  6. Diensthunde betreust, die von Behörden oder dem Militär gehalten werden.

  7. Einen Blindenführhund oder Behindertenbegleithund hältst.

Wenn du unsicher bist, ob eine dieser Ausnahmen auf dich zutrifft, kannst du dich gern an die zuständige Behörde oder an mich wenden – ich helfe dir weiter!

Wenn du zum ersten Mal einen Hund in Niedersachsen hältst, musst du deine Sachkunde nachweisen – und zwar mit einer theoretischen und einer praktischen Prüfung. Beide wurden von einer Facharbeitsgruppe entwickelt und gelten landesweit einheitlich.

🧠 Die theoretische Prüfung

  • Wann? Vor dem Einzug deines Hundes.

  • Wie? Du kannst die Prüfung online oder auf Papier bei einem anerkannten Prüfer ablegen.

  • Was erwartet dich?
    Ein Multiple-Choice-Test mit 35 Fragen. Es gibt immer nur eine richtige Antwort.
    Die Themen sind vielseitig – z. B.:

    • Erziehung & Ausbildung

    • Angst & Aggression

    • Haltung, Pflege & Gesundheit

    • Zucht & Rassen

    • Kommunikation mit dem Hund

    • Rechtliche Grundlagen

Die Fragen werden zentral bereitgestellt – du bekommst also überall in Niedersachsen denselben Fragenkatalog.

🐾 Die praktische Prüfung

  • Wann? Im ersten Jahr, nachdem du deinen Hund aufgenommen hast.

  • Mit welchem Hund? Du kannst die Prüfung auch mit einem anderen Hund machen – es muss nicht dein eigener sein.

  • Was wird geprüft?
    Nicht dein Hund, sondern dein Umgang mit dem Hund steht im Mittelpunkt. Es geht darum zu zeigen, dass du sicher und verantwortungsvoll handeln kannst – nicht darum, wie gut dein Hund „funktioniert“.

Wichtig: Wenn du die praktische Prüfung einmal bestanden hast, musst du sie nicht noch einmal machen, auch wenn du später weitere Hunde hältst.
Eine Ausnahme gibt es aber: Wenn du einen als gefährlich eingestuften Hund halten möchtest, musst du mit genau diesem Hund eine neue praktische Prüfung ablegen.

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